AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezeichnet HET die HETTEC components und der Begriff „KUNDE" jede natürliche oder juristische Person, die mit der HET in Geschäftsbeziehungen tritt.
 

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1/2 des Konsumentenschutz-Gesetzes BGBL. 140/79 i.d.g.F.
zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.

Unseren sämtlichen Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Verträgen, sowie auch Bestellungen, liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, und zwar auch dann, wenn der Käufer eigene, anders lautende Geschäftsbedingungen als verbindlich vorschreiben sollte. Abweichungen von unseren Bedingungen, sowie Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigungen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.
 

Vertragsabschluss und Preise

Die von HET angegebenen Preise sind Nettopreise ab Werk in Euro excl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei anderen gesonderten Preisvereinbarungen gelten die solchen Vereinbarungen jeweils zugrunde gelegten schriftlichen Vereinbarungen. Die Preise beruhen auf den aktuellen Kostenfaktoren und Wechselkursen. Erfahren diese bis zur Lieferung eine wesentliche Änderung nach oben, behält sich HET eine entsprechende Berichtigung vor. Dem KUNDEN werden stets die am Liefertag geltenden Preise zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Eine Bestellung durch den KUNDEN gilt erst dann als angenommen, wenn sie durch HET schriftlich oder durch prompte Lieferung mit Rechnungslegung bestätigt wurde. Stillschweigen von HET gilt nicht als Zustimmung.

Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Ablehnung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, Anmeldung und Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichsverfahren oder Zahlungseinstellungen seitens des KUNDEN entfallen die eingeräumten Rabattsätze oder sonstige Vergütungen.


Zahlung

Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen von HET sofort nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug unter Ausschluss jedes Rechts auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen zu bezahlen. Der Abzug von Skonto von Rechnungsbeträgen ist unzulässig, solange vor dieser Rechnung ausgestellte fällige Rechnungen auch nur teilweise unbeglichen aushaften. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt den allenfalls bereits aufgelaufenen Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen sowie sonstigen Kosten im Eigentum der HET.
 

Verpackung

Im Preis ist die Verpackung nicht enthalten. Diese wird zu Selbstkosten berechnet und grundsätzlich nicht zurückgenommen. Wir behalten uns vor, etwa uns berechnete Emballagen zu behalten oder unter Abzug des ganzen Belastungswertes zurückzusenden. Irgendwelche Abnützungsgebühren erkennen wir nicht an.
 

Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, ohne dass hieraus besondere Ansprüche hergeleitet werden können. Eventuell entstandene Transportschäden sind sofort bei Warenübernahme beim Frachtführer geltend zu machen. Quantitäts- und Qualitätsmängel, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, müssen bei Unternehmergeschäften innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme geltend gemacht werden.
 

Gewährleistung, Schadenersatz

Der KUNDE verpflichtet sich, die Ware nur in der in Gebrauchsanweisungen und Verwendungshinweisen vorgesehenen Weise, also bestimmungsgemäß zu verwenden und dafür zu sorgen, dass diese Waren nur an mit den Produktgefahren/Produktrisiken vertraute Personen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen bzw. nur durch solche Personen in Verkehr gebracht werden. Der KUNDE verpflichtet sich weiter, bei HET schriftlich rückzufragen, sofern Unklarheiten über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware beim KUNDEN auftreten. Hierfür trifft den KUNDEN die Beweislast.

HET leistet insbesondere keinerlei Gewähr für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, durch gewöhnliche Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen und Unterlassungen des KUNDEN sowie Dritter auftreten. Die Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, wenn die Ware nicht gemäß den von HET gegebenen Hinweisen verwendet wurde. Beratungen und sonstige Angaben über Eignung und Verwendung, Gewichte, Maße, Formen, Leistung und Aussehen der Waren von HET sind unverbindlich und werden unter Ausschluss jeglicher Haftung erteilt. Sie werden für HET nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten und zugesichert sind.

Bei nachweisbaren Material- und Arbeitsfehlern ist die Gewährleistung nach Wahl von HET auf die Lieferung von Ersatzware gleicher Art und Menge oder Verbesserung beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Rechte auf Wandlung, Schadenersatz oder Ersatzvornahme, werden ausgeschlossen. Eine Haftung der HET für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Der Händlerregress eines KUNDEN gemäß § 933 b ABGB ist ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der HET ausgeschlossen. Die Zurücknahme in Gebrauch genommener Produkte erfolgt nicht.

Schadenersatzansprüche des KUNDEN bestehen nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trifft den KUNDEN. Der KUNDE hat in den Verträgen mit seinen Abnehmern die Haftung von HET durch eine gleichartige Klausel zu beschränken. Kommt der KUNDE dieser Verpflichtung nicht nach, so ist er zum Ersatz aller Aufwendungen und Kosten, insbesondere auch Gerichts- und Anwaltskosten, die HET dadurch entstehen, verpflichtet.

Nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bzw. gemäß dem Vertrag und diesen AVLB dem Grunde nach bestehende Schadenersatzansprüche werden mit der Höhe des Kaufpreises der betreffenden Lieferung begrenzt.

Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Ansprüche auf Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit kein Verbraucher betroffen ist. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Lieferhinweisen, technischen Beschreibungen, Betriebsanleitung, usw. erwartet werden kann.
 

Sonstiges

Sämtliche Abreden zwischen HET und dem KUNDEN bedürfen der Schriftform. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dem Erfordernis der Schriftform wird auch durch Telefax Genüge getan.
 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus den Kaufverträgen ist Österreichisches Recht anzuwenden.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt Sankt Johann im Pongau als vereinbart.

 

Juni 2011